AGBs

AGB’s MOVIECARD

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur MOVIECARD der Kino Aarau AG, Aarau

  1. Die MOVIECARD ist die Kundenkarte der Kino Aarau AG in Aarau und berechtigt den/die KarteninhaberIn zum bargeldlosen Bezug von Eintrittskarten und Kioskartikeln im Gegenwert der jeweils gültigen Preises. Ebenso können Kinogutscheine der Kino Aarau AG via MOVIECARD bezogen werden. Die MOVIECARD muss vor dem ersten Gebrauch registriert werden.
  2. Die MOVIECARD ist in folgenden Kinos gültig:
  • Aarau: Kino Ideal, Kino Schloss
  • Baden: Kino Trafo, Kino Sterk
  • Frick: Fricks Monti
  1. Die MOVIECARD berechtigt zum Bezug von maximal 4 vergünstigten Kinotickets (Karteninhaber + 3 Begleitpersonen pro Vorstellung). Ein vergünstigter Ticketbezug ist nur bei ausreichendem Guthaben möglich.
  2. Die MOVIECARD kann zum Verkaufspreis von Fr. 10.- erworben werden und muss zugleich mit min. Fr. 50.- bis max. Fr. 300.- geladen werden. Die Karte ist innerhalb der Familie (gleicher Haushalt) übertragbar und an allen Wochentagen gültig.
  3. Nach Verbrauch des Geldwertes muss die MOVIECARD erneut mit einem Betrag von min. Fr. 50.- bis max. Fr. 300.- aufgeladen werden. Die Aufladung der MOVIECARD ist an unseren Kinokassen bar und bargeldlos, sowie online unter www.kinoaarau.ch bargeldlos möglich.
  4. Der/die MOVIECARD-InhaberIn kann reservierte Tickets bis spätestens 1 Minute vor Vorstellungsbeginn abholen. Über nicht oder zu spät abgeholte Karten wird weiter verfügt. Bei der telefonischen Reservierung muss die Kartennummer angegeben werden.
  5. Die MOVIECARD muss zwingend zur Abholung der Tickets mitgebracht werden. Die vergünstigten Eintrittskarten können nur über die MOVIECARD bezogen bzw. abgebucht werden. Eine Kumulation mit anderen Ermässigungen (z.B. Kinder, IV) ist nicht möglich. Die aktuellen Eintrittspreise finden Sie unter www.kinoaarau.ch.
  6. Am Ticketautomaten können nur Tickets zum jeweils gültigen MOVIECARD-Tarif bezogen werden. Kinder- und IV-Tickets sind ausschliesslich an den Kinokassen zu lösen, weisen aber den gleichen Preis auf. Aufladungen am Ticketautomaten sind aus technischen Gründen zurzeit nur im Kino Ideal möglich.
  7. Eine Auszahlung des Geldwertes oder die Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Möchte der/die InhaberIn nicht mehr aufladen, kann der Restbetrag bis zum vollständigen Abbuchen dem Kauf von regulären Kinotickets angerechnet werden. Barauszahlungen sind nicht möglich.
  8. Jegliche Art von Missbrauch hat den ersatzlosen Entzug bzw. Sperrung der Karte zur Folge. Bei Verlust der Karte wird für allfälligen Missbrauch durch Dritte sowie bei Beschädigung keine Haftung übernommen. Nur gegen Vorweisen der Sicherheitskarte (Kaufquittung) kann die Karte gesperrt sowie ein allfälliges Restguthaben gegen eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 10.- auf eine neue Karte übertragen werden.
  9. Adressangaben werden von der Kino Aarau AG und der Crédit Suisse vertraulich behandelt und nur für interne Werbezwecke verwendet.
  10. Die Benutzerdaten sowie die Ticketverwaltung werden vom Karteninhaber selbst verwaltet.
  11. Die Kino Aarau AG in Aarau behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die damit verbundenen Ansätze jederzeit anzupassen.

Aarau, 15. Dezember 2022. Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen Geschäftsbedingungen zur MOVIECARD. Version 1.5

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